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Ecodenta - Die spezielle Zahnversicherung ohne Zahnattest

ECODENTA - Die spezielle Zahnversicherung ohne Zahnattest

Deckungsumfang:

  • deckt die Kosten von Behandlungen durch einen Zahnarzt, inklusive der von ihm angeordneten Massnahmen
  • Leistungen für Kontrolluntersuchungen und Zahnsteinentfernung, die durch einen Zahnarzt oder einem unter ärztlicher Kontrolle arbeitenden dipl. Dentalhygieniker durchgeführt werden
  • weltweite Behandlung möglich, sofern diese vom einem Zahnarzt mit anerkanntem Diplom durchgeführt werden

Deckungsausschlüsse:

  • keine Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen (Zahnstellungskorrekturen) und die Behandlung von Zahnverletzungen infolge eines Unfalls

Leistungen:

 

ECODENTA übernimmt 80% der Kosten

  • der von einem Zahnarzt durchgeführten Behandlungen, inkl. Zahnlaborkosten
  • der von einem Zahnarzt verordneten Medikamente
  • der von einem Zahnarzt verordneten medizinischen Massnahmen
  • der von einer Heilanstalt für Pension und Pflege ausgestellten Rechnung, sofern die zahnärztliche Behandlung stationär erfolgt

Leistungsstufen:

  • CHF 1'000.-- pro Kalenderjahr
  • CHF 2'000.-- pro Kalenderjahr
  • CHF 3'000.-- pro Kalenderjahr
  • CHF 5'000.-- pro Kalenderjahr

Die Kosten von Kontrolluntersuchungen und Zahnsteinentfernung, die von einem Zahnarzt oder einem unter ärztlicher Kontrolle arbeitenden diplomierten Dentalhygieniker durchgeführt werden, werden überdies zu 100% bis zu einem Höchstbetrag von CHF 150.-- pro Kalenderjahr übernommen.

 

Leistungsanspruch:

Die Leistungen für zahnärztliche Behandlungen oder Kontrollen werden frühestens 6 Monate nach Inkrafttreten der Versicherung (Wartefrist) bezahlt.

 

Prämien 2011/Leistungsstufen:

Leistungsstufen     Altersgruppen

                             00-14  15-18  19-25  26-35  36-45  46-60

CHF 1'000.--         9.50    14.30   23.90  31.80  35.00   54.10

CHF 2'000.--       11.40    17.20   28.60  38.20  42.00   64.90

CHF 3'000.--       13.40    20.00   33.40  44.50  49.00   75.70

CHF 5'000.--       16.70    25.00   41.70  55.70  61.20   94.60

Spezielle Vereinbarungen:

Der Vertragsabschluss kann nur gewährt werden, wenn die Direktbelastung der Prämien durch LSV oder BAD erfolgt und eine Mitgliedschaft beim VSVV gelöst wird.  

 

08.02.12/vsvv