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Schlüsselzahlen der Vorsorge 2011

AHV/IV (1. Säule)

 

Einfache ordentliche Rente pro Jahr

Minimum

CHF 13'920.--

Maximum

CHF 27'840.--

 

Andere Renten in % der einfachen Rente:

 

Ehepaarrente

150%

Witwenrente

  80%

Kinderrente

  40% je Kind (60% bei Doppelrente)

 

 

Für jedes fehlendes Beitragsjahr reduziert sich die Rente um 1/44, d.h. um ca. 2,27% des Betrages.

 

BVG (2. Säule)

 

pro Jahr

Maximal berücksichtigter Jahreslohn

CHF 83'520.--

Koordinationsabzug

CHF 24'360.--

Mindestlohn

CHF 20'880.--

Minimal koordinierter Lohn

CHF   3'480.--

Maximal koordinierter Lohn

CHF 59160.--

 

 

Private Vorsorge (Säule 3a)

 

Einbezahlte Beiträge an anerkannte Vorsogeeinrichtungen sind bis zu bestimmten Limiten steuerbefreit. Die jährlichen Maximalabzüge für die direkten Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern betragen:

 

 

mit BVG (2.Säule)

CHF   6'682.--

ohne 2. Säule: 20% des Einkommens, maximal

CHF 33'408.--

 

Obligatorische Unfallversicherung (UVG)

Definition des versicherten Verdienstes = ist der Verdienst, der Anrecht auf Leistungen gibt und beitragspflichtig ist = AHV-Lohn, maximal CHF 126'000.-- pro Jahr.

 

Pflegeleistungen und Vergütungen:

 

 

Geldleistungen:

Taggeld

80%

Invalidenrente

80% (bei Vollinvalidität

Witwen-/Witwerrente

40%

Halbwaisenrente

15% (Vollwaisenrente 25%)

Rente für geschiedenen Ehegatten

20%

 

Bei mehreren Überlebenden maximal 70% (mit geschiedenem Ehepartnern

90%). Die Renten der AHV/IV und des UVG dürfen zusammen 90% des versicherten Lohnes nicht überschreiten)

 

Beiträge an die Unfallversicherung

 

Die Prämie für Betriebsunfall geht zu Lasten des Arbeitgebers. Die Prämie für Nichtbetriebsunfall geht ohne gegensetzliche Abmachung zu Lasten des Arbeitnehmers.

 

Lohn bei Krankheit des Arbeitsnehmers

 

Die Artikel 324a des Obligationenrechts und die Rechtssprechung der Arbeitsgerichte legen die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit fest. Je nach Kanton werden verschiedene Lohnfortzahlungs-Skalen angewandt.

 

Ausgenommen sind davon Kollektivverträge oder Versicherungsverträge mit besseren Leistungen!

 

Mutterschaftsentschädigung

 

Das Erwerbsersatzgesetz (EOG) sieht eine Mutterschaftsversicherung in der Höhe von 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor. Diese beträgt höchstens CHF 196.-- pro Tag während maximal 98 Tagen bzw. 14 Wochen. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit die Mutterschaftsentschädigung in der Krankentaggeldversicherung zu erhöhen max. 112 Tage bzw. 16 Wochen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.