VSVV - Auf einen Blick - Schlüsselzahlen 2011 
4055 Basel
Tel +41 61 305 99 00
Fax +41 61 305 99 09
info@vsvv.ch
Schlüsselzahlen der Vorsorge 2011
AHV/IV (1. Säule)
Einfache ordentliche Rente pro Jahr | Minimum | CHF 13'920.-- |
Maximum | CHF 27'840.-- |
Andere Renten in % der einfachen Rente:
Ehepaarrente | 150% |
Witwenrente | 80% |
Kinderrente | 40% je Kind (60% bei Doppelrente) |
Für jedes fehlendes Beitragsjahr reduziert sich die Rente um 1/44, d.h. um ca. 2,27% des Betrages.
BVG (2. Säule)
pro Jahr | |
Maximal berücksichtigter Jahreslohn | CHF 83'520.-- |
Koordinationsabzug | CHF 24'360.-- |
Mindestlohn | CHF 20'880.-- |
Minimal koordinierter Lohn | CHF 3'480.-- |
Maximal koordinierter Lohn | CHF 59160.-- |
Private Vorsorge (Säule 3a)
Einbezahlte Beiträge an anerkannte Vorsogeeinrichtungen sind bis zu bestimmten Limiten steuerbefreit. Die jährlichen Maximalabzüge für die direkten Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern betragen:
mit BVG (2.Säule) | CHF 6'682.-- |
ohne 2. Säule: 20% des Einkommens, maximal | CHF 33'408.-- |
Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
Definition des versicherten Verdienstes = ist der Verdienst, der Anrecht auf Leistungen gibt und beitragspflichtig ist = AHV-Lohn, maximal CHF 126'000.-- pro Jahr.
Pflegeleistungen und Vergütungen:
Geldleistungen: | |
Taggeld | 80% |
Invalidenrente | 80% (bei Vollinvalidität |
Witwen-/Witwerrente | 40% |
Halbwaisenrente | 15% (Vollwaisenrente 25%) |
Rente für geschiedenen Ehegatten | 20% |
Bei mehreren Überlebenden maximal 70% (mit geschiedenem Ehepartnern
90%). Die Renten der AHV/IV und des UVG dürfen zusammen 90% des versicherten Lohnes nicht überschreiten)
Beiträge an die Unfallversicherung
Die Prämie für Betriebsunfall geht zu Lasten des Arbeitgebers. Die Prämie für Nichtbetriebsunfall geht ohne gegensetzliche Abmachung zu Lasten des Arbeitnehmers.
Lohn bei Krankheit des Arbeitsnehmers
Die Artikel 324a des Obligationenrechts und die Rechtssprechung der Arbeitsgerichte legen die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit fest. Je nach Kanton werden verschiedene Lohnfortzahlungs-Skalen angewandt.
Ausgenommen sind davon Kollektivverträge oder Versicherungsverträge mit besseren Leistungen!
Mutterschaftsentschädigung
Das Erwerbsersatzgesetz (EOG) sieht eine Mutterschaftsversicherung in der Höhe von 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor. Diese beträgt höchstens CHF 196.-- pro Tag während maximal 98 Tagen bzw. 14 Wochen. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit die Mutterschaftsentschädigung in der Krankentaggeldversicherung zu erhöhen max. 112 Tage bzw. 16 Wochen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
